Prüfungsangelegenheiten

Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen

Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Anmeldung von Prüfungen am Fachbereich Mathematik und Statistik. Die Art der Anmeldung unterscheidet sich nach der Art der Prüfung (schriftliche Klausur, mündliche Prüfung, Abschlussprüfung).

Für Prüfungen anderer Fächer gelten die Regelungen der jeweiligen Fachbereiche (z.B. zweites Fach im Lehramt, fachfremde Veranstaltungen Veranstaltungen im Mathematikstudium, wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen im Finanzmathematikstudium). Bitte informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligen Fachbereichen.

Anmeldung zu Klausuren

  • Die Anmeldung zu Klausuren am Fachbereich Mathematik und Statistik findet ausschließlich über ZEuS statt. Wenn Sie technische Probleme mit ZEuS haben, können Sie sich an unser Prüfungssekretariat wenden.
  • Die Frist zur Anmeldung oder Abmeldung zu einer Klausur ist 7 Tage vor dem Prüfungstermin.
  • Rücktritte nach Ablauf der Frist sind nur bei begründeter Prüfungsunfähigkeit (z.B. Krankheit) möglich. Die Vorgehensweise in diesem Fall ist weiter unten näher beschrieben.
  • Für die Wiederholung einer zweifach nicht bestandenen Prüfungsleistung gelten besondere Regelungen ("Drittversuch"). Diese unterscheiden sich je nach Studiengang, siehe dazu die separaten Information unten.

Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

Die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung geschieht in zwei Schritten:

  1. Anmeldung zur Prüfung in ZEuS bis spätestens 14.07.2024 (Deadline für das Sommersemester 2024)
  2. Vereinbarung eines Prüfungstermins und Raums direkt mit der verantwortlichen Lehrperson.

Da die Terminvereinbarung separat erfolgt, sind in ZEuS i.d.R. keine Termine für einzelne Prüfungen eingetragen. Bitte vereinbaren Sie noch während der Vorlesungszeit mit Ihren Lehrenden einen Termin und Raum für die Prüfung.

Ein Rücktritt von einer mündlichen Prüfungen ist regulär bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bitte schreiben Sie dazu eine Email an Ihren Prüfer bzw. Ihre Prüferin und an das Prüfungssekretariat Mathematik (andrea.rapp@uni-konstanz.de). Spätere Rücktritte sind nur in begründeten Fällen möglich (z.B. Krankheit), die Vorgehensweise in diesem Fall ist weiter unten näher beschrieben.

Anmeldung zur Abschlussprüfung (Masterstudium)

Die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung in den Studiengängen Master of Science Mathematik und Master of Education Mathematik erfolgt über ein Formular. Dieses finden Sie auf folgenden Seiten:

Formulare M.Sc. Mathematik
Formulare M.Ed. Mathematik

Den Prüfungstermin können Sie frei mit den gewünschten Prüferinnen / Prüfern vereinbaren. Bitte lassen Sie alle Prüferinnen / Prüfer auf dem Formular unterschreiben und geben das vollständig ausgefüllte Formular spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungssekretariat Mathematik ab (Frau Rapp, F439, täglich 9-12 Uhr).

Rücktritte von Prüfungen aufgrund von Prüfungsunfähigkeit

Die Abmeldung von einer Prüfung ist regulär nur bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Rücktritte nach dieser Abmeldefrist sind nur bei begründeter Prüfungsunfähigkeit möglich (z.B. Krankheit). Bei Fernbleiben von einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, wird die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet.

Sollten Sie z.B. wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen können, beachten Sie bitte die folgenden Formalien:

  • Informieren Sie bitte vor Beginn der Prüfung Ihre Prüfer/in und das Prüfungssekretariat Mathematik (andrea.rapp@uni-konstanz.de) darüber, dass Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können.
  • Suchen Sie unbedingt am Tag der Prüfung (oder davor) einen Arzt Ihrer Wahl auf und lassen Sie sich ein entsprechendes Attest ausstellen. Nutzen Sie dafür das Attest-Formular. Nachträglich ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden.
  • Das Attest / Attest-Formular ist im Prüfungssekretariat Mathematik einzureichen.

Link zum Attest-Formular

Regelungen für "Drittversuche"

Die Möglichkeit, Prüfungen ggf. ein zweites Mal zu wiederholen ("Drittversuch") ist je nach Studiengang verschieden in der Prüfungsordnung geregelt. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und kümmern Sie sich frühzeitig vor dem Prüfungstermin um die Anmeldung.

  • Mathematik B.Sc. und Mathematik B.Ed.: Die Anmeldung zu einem dritten oder höheren Prüfungsversuch ist nur nach einem vorherigen Beratungsgespräch möglich, z.B. in der Fachstudienberatung Mathematik.
  • Finanzmathematik B.Sc. alte PO (Studienbeginn vor WiSe 2023/24): Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.
  • Finanzmathematik B.Sc. neue PO (Studienbeginn ab WiSe 2023/24): Für Pflichveranstaltungen im Mathematik-Bereich ist die Wiederholungsregelung weitestgehend analog zum Mathematik B.Sc. Ein Unterschied besteht bei der Analysis I und Linearen Algebra I: Für diese Prüfungen haben Sie jeweils maximal 4 Prüfungsversuche. Weiter sind die beiden Prüfungen Teil der Orientierungsprüfung im B.Sc. Finanzmathematik und müssen bis zum Beginn des 4. Fachsemesters bestanden werden.
  • Mathematik M.Sc.,  Mathematik M.Ed., Finanzmathematik M.Sc.: Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.
  • Nebenfachstudium Mathematik / Statistik (zu einem geisteswissenschaftlichen Hauptfach): Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.