Prüfungsangelegenheiten

Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen

Die An- und Abmeldung zu Klausuren des Fachbereichs Mathematik und Statistik erfolgt über ZEuS. In Veranstaltungen, die mündlich geprüft werden, teilen Ihnen die Lehrenden mit, auf welchem Wege die Anmeldung zur Prüfung abläuft.

Die An- und Abmeldefrist für Klausuren am Fachbereich Mathematik und Statistik ist bis jeweils 7 Tage vor dem Klausurtermin. Die Teilnahme an einer Klausur, zu der Sie nicht angemeldet sind, ist ausgeschlossen.

Rücktritte nach der Abmeldefrist sind nur bei begründeter Prüfungsunfähigkeit möglich (siehe Formular unten). Bei Fernbleiben von einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, wird die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet.

Für Prüfungen fachfremder Veranstaltungen an anderen Fachbereich gelten die Regeln des jeweiligen Fachbereichs.

Zur Prüfungsanmeldung in ZEuS finden Sie hier einige Videotutorials (Abschnitt "Veranstaltungen und Prüfungen belegen").

Regelungen für "Drittversuche"

Die Möglichkeit, Prüfungen ggf. ein zweites Mal zu wiederholen ("Drittversuch") ist je nach Studiengang verschieden in der Prüfungsordnung geregelt. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und kümmern Sie sich frühzeitig vor dem Prüfungstermin um die Anmeldung.

  • Mathematik B.Sc. und Mathematik B.Ed.: Die Anmeldung zu einem dritten oder höheren Prüfungsversuch ist nur nach einem vorherigen Beratungsgespräch möglich, z.B. in der Fachstudienberatung Mathematik.
  • Finanzmathematik B.Sc. alte PO (Studienbeginn vor WiSe 2023/24): Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.
  • Finanzmathematik B.Sc. neue PO (Studienbeginn ab WiSe 2023/24): Für Pflichveranstaltungen im Mathematik-Bereich ist die Wiederholungsregelung weitestgehend analog zum Mathematik B.Sc. Ein Unterschied besteht bei der Analysis I und Linearen Algebra I: Für diese Prüfungen haben Sie jeweils maximal 4 Prüfungsversuche. Weiter sind die beiden Prüfungen Teil der Orientierungsprüfung im B.Sc. Finanzmathematik und müssen bis zum Beginn des 4. Fachsemesters bestanden werden.
  • Mathematik M.Sc.,  Mathematik M.Ed., Finanzmathematik M.Sc.: Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.
  • Nebenfachstudium Mathematik / Statistik (zu einem geisteswissenschaftlichen Hauptfach): Die Anmeldung zu einem Drittversuch ist nur maximal zweimal und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie unter den Formularen für Ihren Studiengang.